§ 57 VgV Einzelnorm Gesetze im Internet
Angebote die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten es sei denn es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen oder 6 nicht zugelassene Nebenangebote 2 Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen so berücksichtigt